Gemeinschaftsunterkunft am Hahn

Neue Heimat für viele Zwecke

Gemeinschaftsunterkunft Hahn in der Holzbauweise - Ökologisch und schnell - ZMH.com
Treppenaufgang der Gemeinschaftsunterkunft Hahn - ZMH.com
Querschnitt der Gemeinschaftsunterkunft Hahn - ZMH.com
Objekttyp: Wohnbau, Flüchtlingsunterkünfte
Architekt: Holger Kappler, Gackenbach
Fotograf: Hannsjörg Pohlmeyer

Die Flüchtlinungsunterkunft am Flughafen Hahn in Rheinland-Pfalz ist ein wegweisendes Projekt. Die kurze Bauzeit, ein variables Nutzungskonzept, günstige Betriebskosten sowie die ökologischen Vorteile sprachen eindeutig zu Gunsten der Holzbauweise. Nach nur drei Monaten Bauzeit wurde das viergeschossige Gebäude eingeweiht. Als Erstunterkunft bietet es auf 1.400 Quadratmetern Platz für 192 Menschen. Darüber hinaus ist es für eine langfristige, flexible Nachnutzung vorbereitet.

Grundriss

Eine gemeinschaftsunterkunft als Langfristiger und flexibel nutzbarer Wohnungsbau

Herbst 2015: Notleidende Menschen aus den Krisenregionen dieser Welt werden in Deutschland aufgenommen und bedürfen angemessener Unterbringung. In Städten und Kommunen werden immer mehr Neubauten errichtet, die nicht nur als temporäre Lösung dienen, sondern langfristig und flexibel nutzbar sein sollen, um möglichst lange dem Immobilienmarkt als Mehrfamilienhaus, Studentenwohnheim oder Bürogebäude zur Verfügung zu stehen. Durch das hier angewandte Modulkonzept sind vielfältige Nachnutzungsmöglichkeiten möglich. Die kurze Bauzeit, ein variables Nutzungskonzept, günstige Betriebskosten sowie die ökologischen Vorteile sprachen eindeutig zu Gunsten der Holzbauweise. Nach nur drei Monaten Bauzeit wurde die erste viergeschossige Gemeinschaftsunterkunft eingeweiht, das auf 1.400 Quadratmetern Platz für 192 Menschen bietet.

Das federführende Finanz- und Bauministerium Rheinland Pfalz bietet nach diesen positiven Erfahrungen Unternehmen und Kommunen die fertige Planung an und verspricht schnelle Genehmigungsverfahren sowie zinslose Darlehen über ein Förderprogramm. Das große Interesse über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass sich Rheinland- Pfalz auf dem richtigen Weg befindet.

Keine Kompromisse bei den bautechnischen Anforderungen

Die Unterkunft erfüllt selbstverständlich die Anforderungen der aktuellen Wärmeschutzverordnung wie auch der gültigen Brandschutzbestimmungen. Durch zwei-schalige Wohnungstrennwände und Splittschüttungen in den Gefachen der Decken werden die Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 erfüllt. Die Holzmodule lassen sich beliebig kombinieren, so dass auch größere Wohnungen oder ganz andere Nutzungen möglich sind.

 

Bildnachweis: Hannsjörg Pohlmeyer

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